Keine Qualifikation ?

Sie verfügen über keine Qualifikation? Sie wollen aber unbedingt im Bewachungsgewerbe tätig sein?! Um im Bewachungsgewerbe tätig zu sein, benötigen Sie unbedingt eine Qualifikation.

Durch unsere engen Kontakte, können wir Ihnen eine Ausbildung ermöglichen!

Bewachungsgewerbe: Welcher Abschluss für welche Tätigkeit?

Von der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bis zum Meister Schutz und Sicherheit

  1. 1. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

    Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sind. (Unterrichtung nach § 34a GewO). Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.

  2. 2. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

    Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen, benötigen Sie die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreifen)
    • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
    • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
    • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 des Asylgesetzes oder anderer Immobilien und Einrichtungen, die auch der vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
    • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

    Für alle anderen Tätigkeiten reicht die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe aus.

    Grundausbildung Sicherheitskraft – Zielgruppe

    Wir suchen für die Grundausbildung Sicherheitskraft weibliche / männliche Personen mit Interesse für eine berufliche Neuorientierung bzw. Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe.

    Dauer der Ausbildung

    760 Stunden Theorie
    120 Stunden Praxis

    Mindestalter 18 Jahren

    Inhalte der Ausbildung

    • Sachkunde nach §34a GewO
    • Dienstkunde
    • Betriebssanitäter (BG)
    • Waffensachkunde §7 WaffG
    • Brandschutz- und Evakuierungshelfer §10 ArbSchG
    • Eingriffsbefugnisse
    • Datenschutz

    Zulassungsvoraussetzungen

    • Mindestens 18 Jahre alt
    • Deutsch in Wort und Schrift
    • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag

    Förderungen

    Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (BFD, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit usw.)  möglich

    Abschluss

    • Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)
    • Waffensachkunde §7 WaffG
    • Betriebssanitäter

  3. 3. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

    Durch die Prüfung wird die Qualifikation nachgewiesen, folgende Aufgaben für gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungs-, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrzunehmen zu können:

    • Abwenden von Schäden und Gefahren
    • Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
    • Nutzen der zur Verfügung stehenden Sicherheitstechnik
    • Kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
    • Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Vorschriften und Gesetzen.

    Als erweiterte Qualifikationsstufe eröffnet die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ dem Mitarbeiter neue und komplexere Aufgabenbereiche. Durch die Ausbildungsqualifikation zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft hast Du im Unternehmen mehr Chancen beruflich aufzusteigen.

    Zielgruppe

    Menschen die schon in der Sicherheitswirtschaft arbeiten und sich weiterqualifizieren möchten.

    Dauer der Ausbildung

    320 Stunden

    Inhalte der Ausbildung

    1. Rechtskunde
    2. Dienstkunde (Werk- und Anlagenschutz, Revierdienst, Veranstaltungsschutz usw.)
    3. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
    4. Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik
    5. Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten
    6. Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

    Zulassungsvoraussetzungen

    • min. 24 Jahre alt
    • 2 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheitsbranche und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
    • 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre in der Sicherheitsbranche, wenn keine Berufsausbildung vorhanden ist
    • Ersthelfer (nicht älter als 2 Jahre bei Prüfungsantritt)

    Förderungen

    Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (WeGebAU, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit usw.)  möglich. Bei Fragen zur Förderung, könnst Du Dich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Dich gern.

    Abschluss

    Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

  4. 4. Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit / Fachkraft für Schutz und Sicherheit

    Mit der Prüfung wird die Befähigung nachgewiesen,

    1. in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
    2. sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

    Als Meister für Schutz und Sicherheit hast Du einen außerordentlichen vielfältigen und interessanten Beruf. Du nimmst in Firmen und Betrieben Führungsaufgaben war. Als Geprüfter Meister/in für Schutz und Sicherheit bist Du in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit tätig. In verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens übernimmst Du Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Wenn Du Dich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellst, kannst Du den technisch- organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten.

    Zielgruppe

    Mitarbeiter aus allen sicherheitsrelevanten Berufen, insbesondere Werkschutzfachkräfte, Geprüfte Schutz und Sicherheitskräfte und Fachkräfte/Servicekräfte für Schutz und Sicherheit

    Dauer der Ausbildung

    Vollzeit – 6 Monate
    Berufsbegleitend – 24 Monate
    Bei ehemaligen Soldaten (ab SaZ 8) der Bundeswehr variiert die Dauer der Ausbildung. Gern erläutern wir Ihnen Näheres in einem Gespräch.

    Unterrichtszeiten Meister für Schutz und Sicherheit 

    960 Stunden Theorie

    Zulassungsvoraussetzung

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
    a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann,
    oder
    b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    c) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
    d) eine mindestens vierjährige Berufspraxis
    oder
    e) eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur „Geprüften Werkschutzfachkraft“ oder „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1) das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
    und
    2) zu der im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ a) bis e) geforderten Berufspraxis mindestens ein weiteres Jahr
    und
    3) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung (AEVO) nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind.
    Die geforderte Berufspraxis bei den Grundlegenden und Handlungsspezifischen Qualifikationen soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 26.03.2003, geändert durch die dritte Verordnung zur Änderung
    der Fortbildungsordnungen vom 23. Juli 2010 (BGBl. 2010 Teil I Nr. 39 S. 101), haben.
    Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (nicht in Deutschland erworbene Nachweise).

    Hinweise zu a) bis d) der Grundlegenden Qualifikationen und zu 2) der Handlungsspezifischen Qualifikationen:
    Anrechnung von militärischer Ausbildung und Verwendung in der Bundeswehr. Die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit/einer Soldatin auf Zeit bei der Bundeswehr in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere gilt als Berufspraxis, wenn von den dort insgesamt geforderten Zeiten mindestens ein Jahr als gelenktes Praktikum oder als Berufstätigkeit im Rahmen eines zivilen Beschäftigungsverhältnisses nachgewiesen wird. Das Praktikum bzw. die Berufstätigkeit muss die wesentlichen Aufgaben gemäß § 1 Abs. 3 der Seite 3 von 7 Fortbildungsverordnung umfassen.
    Ausgenommen von einer Anerkennung auf der Grundlage dieser Empfehlung sind die Zeiten als Laufbahnanwärter, der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW) sowie der schulischen und beruflichen Ausbildung am Ende der Wehrdienstzeit auf der Grundlage der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes,
    sofern diese nicht direkt auf eine berufliche Tätigkeit im Bereich Schutz und Sicherheit
    vorbereiten.

    Förderung

    Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (BFD, WeGebAU, Bundesagentur für Arbeit usw.)  möglich.
    Bei Fragen zur Förderung, kannst Du Dich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Dich gern.

    Abschluss

    Meisterbrief der IHK „Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit“

     

    Fachkraft für Schutz und Sicherheit

    Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit schützt Du Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Sie planen vorbeugende Maßnahmen für deren Sicherheit bzw. zur Abwehr von Gefahren und führen sie durch.

    In erster Linie arbeiten sie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung. Auch in Flughafenbetrieben oder in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten bei Verbänden oder im Messe- und Veranstaltungsschutz. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe, Labors, Kraftwerke oder auch Speditionen für Werttransporte infrage.

    Zielgruppe

    Menschen mit Bereitschaft in der Sicherheitswirtschaft zu arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Des Weiteren ist Langzeitmotivation von Vorteil.

    Dauer der Ausbildung

    Die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist individuell auf die Teilnehmer zugeschnitten und dauert zwischen 6- 24 Monaten.
    Gern beraten wir Dich zu Deiner Umschulung in einem persönlichen Gespräch.

    Inhalte der Umschulung

    • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
    • Sicherheitsbereiche
    • Arbeitsorganisation; Informations- und Telekommunikationstechnik
    • Qualitätssichernde Maßnahmen
    • Teamarbeit und Kooperation
    • Kundenorientierte Kommunikation
    • Schutz und Sicherheit
    • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
    • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
    • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
    • Markt- und Kundenorientierung
    • Risikomanagement
    • Betriebliche Angebotserstellung
    • Auftragsbearbeitung
    • Teamgestaltung
    • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Umweltschutz

    Bei einer Umschulungsmaßnahme ist ein betriebliches Praktikum beinhaltet.

    Zulassungsvoraussetzungen

    • mindestens 18 Jahre alt
    • Deutsch in Wort und Schrift
    • einwandfreier Leumund

    Nach Prüfung ihrer bisher erworbenen Berufserfahrung und Qualifikation, in einem Gespräch mit uns, kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Umschulung verkürzt werden.

    Förderungen

    Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (BFD, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit usw.)  möglich

    Abschluss

    • Fachbrief IHK
    • Fachkraft für Schutz und Sicherheit IHK

Sie wollen ein ERFOLGREICHER Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) werden?

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Die Gesetzessammlung für die 34a-Prüfung - Kai Deliomini
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Fachkraft für Schutz und Sicherheit – So meistern Sie das Sicherheitskonzept für die Abschlussprüfung - Kai Deliomini
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Fachkraft für Schutz und Sicherheit – Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit 440 Karteikarten – Kai Deliomini
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Meister für Schutz und Sicherheit – Band 3 – Führung und Personal – Verlaghaus Zitzmann
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    Informationen zur Ausbildung/Weiterbildung

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