Welche Voraussetzungen werden als Sicherheitsmitarbeiter verlangt?

Der Sicherheitsdienst, Wachmann oder kurz „Sicherheit“ ist ein Sammelbegriff für alle Dienste der Sicherheitsbranche. Dies kann Objektschutz, Personenschutz oder der Schutz von Ereignissen sein. Wenn ein Objekt, eine Person oder ein Ereignis durch einen Sicherheitsdienst geschützt werden soll, kontaktiert der Kunde die entsprechenden Agenturen vor Ort. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden täglich mit neuen und aufregenden Aufgaben konfrontiert, die manchmal besonders anspruchsvoll oder sogar gefährlich sein können.

Die Sicherheitsbranche scheint für junge Männer besonders attraktiv zu sein. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die hohen Anforderungen an die Beschäftigung oder Ausbildung als Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten erfüllt werden müssen.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Neben überprüften Anforderungen (z. B. einschließlich eines Diploms oder sauberer Schufa-Informationen) müssen Sie auch persönliche Anforderungen erfüllen, wenn Sie als Sicherheitsbeauftragter fungieren möchten. Dies bedeutet, dass der Antragsteller in einem geordneten Umfeld leben muss und nicht erpresst werden darf – beispielsweise aufgrund persönlicher Instabilität und einer Tendenz zur Spielsucht oder zum illegalen Glücksspiel. Neben der psychischen und physischen Stabilität sind die Bereitschaft, an Wochentagen, Wochenenden, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr zu arbeiten, sowie die Mobilität durch einen gültigen Führerschein einer normalen Führerscheinklasse alle notwendigen Voraussetzungen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Wenn Sie in der Sicherheit arbeiten möchten, müssen Sie einige Anforderungen erfüllen. Neben dem Mindestalter von 18 Jahren auch Schul-, Lehr- oder Lehrlingsqualifikationen sowie Kenntnisse in Deutsch und einer anderen häufig verwendeten Fremdsprache (sowohl in Wort als auch in Schrift), einschließlich des Ansehens und angemessener finanzieller Bedingungen. Dies bedeutet, dass sowohl die polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung als auch die Schufa-Informationen sauber und ohne ernsthafte Einträge sein müssen.

Sachkundeprüfung für Sicherheitsdienstmitarbeiter

In den letzten Jahren haben viele schwarze Schafe, den Ruf der Sicherheitsbranche in den Dreck gezogen. Aus diesem Grund werden jetzt die Mitarbeiter speziell ausgebildet. Zu diesem Zweck müssen die Antragsteller eine Sachkundeprüfung gemäß Artikel 34a GewO und den Schutzbestimmungen bestehen. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem kleinen Schein (Unterrichtung §34a) und dem großen Schein (Sachkundeprüfung §34a). Die Unterrichtung ist lediglich ein einwöchiger Kurs, der bei der IHK stattfindet. Bei der Sachkunde muss man tatsächlich auch eine Prüfung ablegen. Auch hier haben wir die richtigen Kontakte.

Gerne können Sie uns zu diesem Thema anschreiben oder beraten lassen. 

Weiterbildung und Tätigkeitsbereiche

Wenn Sie in der Sicherheit arbeiten möchten, müssen Sie einige strenge Anforderungen erfüllen. Zu den Voraussetzungen gehören neben sachlichen Bedingungen wie dem Erwerb anerkannter Qualifikationen, auch ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis auch eine recht konservative und unauffällige Persönlichkeit, physische und psychische Anpassungsfähigkeit sowie die Fähigkeit, den ganzen Tag während der Arbeit und an Feiertagen zu arbeiten.

Sie können sich aber auch weiterbilden als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit.

Die Tätigkeitsbereiche sind sehr vielseitig in der Sicherheitsbranche.

Zu den Bereichen gehören:

  • Objektschutz
  • Revierdienste
  • Luftsicherheitskontrollkraft
  • Pförtnerdienste
  • Werkschutz
  • Geld und Wert
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